Neue Regelung UN ECE-R115 für Flüssiggassysteme.
Ab 01.10.2017 sind Einzelabgasgutachten in Deutschland für Fahrzeuge aus EU mit Schadstoffklasse Euro3, Euro4, Euro5 und Euro6 nicht lieferbar. Ausgenommen sind Fahrzeuge die Schadstoffklasse Euro1, Euro2, D3 und D4 besitzen. Das ECE 115R Verfahren und R115 Dokumente ersetzen das Abgasgutachten und die Abnahme nach §21 StVZO.
Die Einzelabgasgutachten sind weiterhin für Importfahrzeuge die außerhalb der EU importiert sind unabhängig von der Schadstoffklasse lieferbar. Es sind auch Abgasgutachten lieferbar die in der EU zugelassen sind bei dem im Fahrzeugschein in der Position 2.2 die Ziffernnummer genullt "000000" ist.
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